Die in
unserem Dienstleistungsvertrag frei vereinbarten Honorare und
Abrechnungssätze orientieren sich an den Empfehlungen unserer
Berufsverbände, Gerichtsurteilen und gutachterlichen
Vergleichen mit anderen Dienstleistern.
Die am Einsatzort geleisteten Tätigkeitsstunden und
anfallenden Kosten werden nach dem Dienstleistungsvertrag
abgerechnet.
Um unsere Vergütungsübersicht anzusehen,
klicken Sie bitte hier.
Es besteht die Möglichkeit, jeden Einsatz nach Vorgabe des
Kunden zu begrenzen und den Gesamtauftrag im Volumen zu
limitieren.
Da sich der Fokus unserer Ermittlungen und Recherchen in
verschiedenen Bereichen, Sachlagen und Risiken bewegt, bieten
wir für die verschiedensten Ermittlungstätigkeiten
unterschiedliche Modelle der Kosten unserer Tätigkeit an.
Gerne stehen wir Ihnen für ein persönliches umfangreiches
Beratungsgespräch zur Verfügung.
Bitte beachten Sie, dass in den meisten Fällen, gemäß mehrerer
Bundesgerichtshofurteile oder Urteile anderer Gerichte |
die
Detekteikosten
vom Verursacher gefordert
werden können.
Sehen Sie bitte unter
Gerichtsurteile.
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Für den
Auftraggeber besteht jederzeit die Möglichkeit, aufgrund
erfolgter Informationen sich selbst einen Überblick zu
verschaffen und abzuwägen, ob das Auftragsziel erreicht ist
oder nach Ergebniserörterung eine weitere optimierte
Auftragsfortführung – gemäß abgeschlossenem
Dienstleistungsvertrag - erfolgen soll.
Um die Kosten in einem günstigen Rahmen zu halten, würden wir,
die Detektei Argos, Ihre Mitarbeit begrüßen. Je mehr
Informationen Sie über den Sachverhalt, Personen oder Auftrag
angeben können, desto weniger Zeit müssen wir mit langen
Recherchen verbringen.
Vergütungsübersicht: |

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Für Bewachungstätigkeiten berechnen
wir gesonderte Stundensätze. |
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Wir berechnen, wie in unserer Branche allgemein üblich, eine
allgemeine Verwaltungskostenpauschale für allgemeine Betriebs-
und Verwaltungskosten, Aktenanlage, Auftragsplanung usw. in Höhe
von einmalig 100 bis 200 €.
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Das Stundenhonorar für einen
geprüften Detektiv beträgt ab 40,00 €.
Hierbei sind jedoch in genauestens definierten Aufgabenrahmen
auch Pauschalen möglich.
Beim Einsatz von Polizeibeamte a.D.,
Sachbearbeitern mit besonderen Qualifikationen
und weiteren Spezialisten (z.B. EDV-Fachleuten) geprüfte und IHK zertifizierte Privatermittler werden höhere
Stundensätze auf Empfehlung unserer Berufsverbandes BID berechnet. |
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Die
Kosten für schriftliche Zwischenberichte, Berichte betragen
einmalig 100 bis 200 € |
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Kosten
für Videoüberwachung inkl. Montage und Auswertung betragen ab
500,00 € die erste Woche. Je weiterer Woche / Kamera entstehen
weitere Kosten in Höhe von 50,00 € |
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Zur Überprüfung von Fahrten bei
Zielpersonen über längere und problematische Distanzen (z.B.
Stadtgebiet mit Ampelkreuzungen und mehreren Abbiegevorgängen
oder sehr ländliche Strecken mit weiter Sichtstrecke) ist
Spezialausrüstung und gegebenenfalls auch zusätzliches Personal
erforderlich.
Die Berechnung erfolgt gesondert nach Aufwand und / oder
schriftlicher Vereinbarung. |
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Übernachtungskosten,
Spezialausrüstung sowie Spesen und Barauslagen werden
individuell abgerechnet. |
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Die Ausführung Ihres Auftrages
erfolgt durch unsere Detektive umgehend und gewissenhaft. Bitte
haben Sie Verständnis dafür, dass wir vor Auftragsannahme eine
Vorauszahlung auf die anfallenden Kosten und unsere Vergütung
erheben müssen. |
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Beachten Sie bitte, dass ein Fehler
in Ihrer Situation = Zielperson bemerkt die detektivische
Tätigkeit = nicht zu korrigieren ist.
Wird durch einen günstigen Anbieter, der detektivische
Tätigkeiten oft nur gelegentlich durchführt, ein Fehler durch
mangelhafte Erfahrung oder fehlende Ausbildung verursacht,
können wir einen solchen Auftrag nicht für Sie weiterführen. |
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Änderungen vorbehalten.
Ein Zitat von John Ruskin:
„Sicherlich ist es unklug zuviel zu bezahlen, aber es ist noch
schlechter zuwenig zu bezahlen. Wenn Sie zuviel bezahlen,
verlieren Sie etwas Geld, dass ist zwar bitter - aber auch schon
alles. Wenn Sie dagegen zuwenig bezahlen, verlieren Sie manchmal
alles, da die gekaufte Leistung die ihrer zugedachten Aufgabe
nicht erfüllen kann. Das Gesetz der Wirtschaft verbietet es, für
wenig Geld viel Wert zu erhalten. Nehmen Sie also das niedrigste
Angebot an, müssen Sie für das Risiko, das Sie eingehen, etwas
hinzurechnen. Und wenn Sie das tun, dann haben Sie auch genug
Geld um gleich für etwas Besseres zu bezahlen."
(englischer Sozialreformer)
Hinweis:
In den aufgeführten Regionen und
darüber hinaus haben wir für unsere Auftraggeber Beweise
gesichert und Beratungen durchgeführt. |