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Die in unserem Dienstleistungsvertrag frei vereinbarten Honorare und Abrechnungssätze orientieren sich an den Empfehlungen unserer Berufsverbände, Gerichtsurteilen und gutachterlichen Vergleichen mit anderen Dienstleistern.
Die am Einsatzort geleisteten Tätigkeitsstunden und anfallenden Kosten werden nach dem Dienstleistungsvertrag abgerechnet.

Es besteht die Möglichkeit, jeden Einsatz nach Vorgabe des Kunden zu begrenzen und den Gesamtauftrag im Volumen zu limitieren.
Da sich der Fokus unserer Ermittlungen und Recherchen in verschiedenen Bereichen, Sachlagen und Risiken bewegt, bieten wir für die verschiedensten Ermittlungstätigkeiten unterschiedliche Modelle der Kosten unserer Tätigkeit an.
Gerne stehen wir Ihnen für ein persönliches umfangreiches Beratungsgespräch zur Verfügung.

Bitte beachten Sie, dass in den meisten Fällen, gemäß mehrerer Bundesgerichtshofurteile oder Urteile anderer Gerichte


die Detekteikosten

vom Verursacher gefordert werden können. 
Sehen Sie bitte unter Gerichtsurteile.

 

Für den Auftraggeber besteht jederzeit die Möglichkeit, aufgrund erfolgter Informationen sich selbst einen Überblick zu verschaffen und abzuwägen, ob das Auftragsziel erreicht ist oder nach Ergebniserörterung eine weitere optimierte Auftragsfortführung – gemäß abgeschlossenem Dienstleistungsvertrag - erfolgen soll.

Um die Kosten in einem günstigen Rahmen zu halten, würden wir, die Detektei Argos, Ihre Mitarbeit begrüssen. Je mehr Informationen Sie über den Sachverhalt, Personen oder Auftrag angeben können, desto weniger Zeit müssen wir mit langen Recherchen verbringen.

Vergütungsübersicht:


 
Wir berechnen, wie in unserer Branche allgemein üblich, eine allgemeine Verwaltungskostenpauschale für allgemeine Betriebs- und Verwaltungskosten, Aktenanlage, Auftragsplanung usw. in Höhe von 150 €. 
Kosten für schriftliche Zwischenberichte, Berichte pauschal 100,00 €
Stundenhonorar pro Detektiv 39,00 €
Beim Einsatz von geprüften Detektiven, Polizeibeamte a. D., Sachbearbeiter mit einer besonderen Qualifikation, Personal mit akademischen Grad werden höhere Stundensätze berechnet.
Übernachtungskosten, Spezialausrüstung sowie Spesen und Barauslagen werden individuell abgerechnet.
 
Ein Zitat von John Ruskin:

„Sicherlich ist es unklug zuviel zu bezahlen, aber es ist noch schlechter zuwenig zu bezahlen. Wenn Sie zuviel bezahlen, verlieren Sie etwas Geld, dass ist zwar bitter - aber auch schon alles. Wenn Sie dagegen zuwenig bezahlen, verlieren Sie manchmal alles, da die gekaufte Leistung die ihrer zugedachten Aufgabe nicht erfüllen kann. Das Gesetz der Wirtschaft verbietet es, für wenig Geld viel Wert zu erhalten. Nehmen Sie also das niedrigste Angebot an, müssen Sie für das Risiko, das Sie eingehen, etwas hinzurechnen. Und wenn Sie das tun, dann haben Sie auch genug Geld um gleich für etwas Besseres zu bezahlen."

(englischer Sozialreformer)


 

 

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Da es sich in der Regel nie um gleiche Sachlagen und Schwierigkeitsgrade der notwendigen Dienstleistungen handelt, können Kosten erst in einem persönlichen Beratungsgespräch nach Festlegung des Auftragsbestandes und unter der Berücksichtigung der angemessenen Verhältnismäßigkeit kostengünstigst festgelegt werden. Zu berücksichtigen ist, dass in den meisten Fällen, gemäss mehrerer Bundesgerichtshofurteile.


die Detekteikosten

vom Verursacher gefordert werden können. 
Sehen Sie bitte unter Gerichtsurteile.

 

Sie werden von uns im Vorfeld genau über die Kosten informiert. Sie bezahlen lediglich den tatsächlich geleisteten Zeitaufwand und die jeweils eingesetzten Geräte. Aus der detaillierten Kostenaufstellung können Sie die einzelnen Kostenfaktoren entnehmen. Der Auftraggeber kann jederzeit die Ermittlungen einstellen lassen. Die bis zur Unterbrechung aufgelaufenen Kosten sind dabei zu entrichten.
Um die Kosten in einem erträglichen Rahmen zu halten, würden wir, die Detektei ARGOS, Ihre Mitarbeit begrüssen. Je mehr Daten Sie über den jeweiligen Fall, Person oder Auftrag angeben können, desto weniger Zeit müssen wir mit langen Recherchen verbringen. Kostenreduzierend ist es, wenn evtl. Informationen wie Fotos, Beschreibung, Spitznamen, Kennzeichen, Autotypen, Farbe, Wohnorte, Arbeitgeber, Gewohnheiten usw. vorhanden sind. Vorteilhaft ist es ausserdem zu wissen,
ob die zu observierende Person sehr sensibel oder nur ein wenig, oder nicht aufmerksam die Umwelt und die Geschehnisse registriert.

Vergütungsübersicht:


 
Detekteien erheben eine Unkostenpauschale und/oder Grundgebühr für allgemeine Betriebs- und Verwaltungskosten, Aktenanlage, Auftragsplanung, Auftragsvorbereitung, usw. 50,00 bis 150,00 €
Kosten für schriftliche Zwischenberichte, Berichte pauschal 100,00 €
Stundenhonorar pro Detektiv 39,00 €
Beim Einsatz von geprüften Detektiven, Polizeibeamte a. D., Sachbearbeiter mit einer besonderen Qualifikation, Personal mit akademischen Grad werden höhere Stundensätze berechnet.
Übernachtungskosten und über den normalen Rahmen hinausgehende Telefonkosten sowie Spesen und Barauslagen werden individuell abgerechnet.
Auf alle Preise ist eine Mehrwertsteuer in jeweils gesetzlicher Höhe zusätzlich zu zahlen.
 
 

 

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